Die Pflichten des Verwaltungsrats einer Zielgesellschaft
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Auch wenn die Aktionäre Adressat eines öffentlichen Übernahmeangebots i.S.v. Art. 125 ff. FinfraG sind und über dessen Zustandekommen entscheiden, wird in der Praxis der Verkaufsprozess einer börsenkotierten Gesellschaft weitgehend durch den Verwaltungsrat der Zielgesellschaft kontrolliert. Die Arbeit befasst sich mit den einzelnen Pflichten des Verwaltungsrats einer Zielgesellschaft schwergewichtig in der heiklen Vorangebotsphase. Dabei werden Aspekte wie die Definition des Gesellschaftsinteresses in der Übernahmesituation, die Pflicht zur Prüfung eines Übernahmevorschlags sowie die Auktionspflicht des Verwaltungsrats und damit verbunden die Frage, ob ihn eine Preismaximierungspflicht trifft, behandelt. Die Arbeit zeigt auf, dass dem übernahmerechtlichen Fairnessgebot im Übernahmekontext nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.