Die Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz und ihrer Anleger
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Fachinformation
PDFImmobilienfonds verwalten in der Schweiz ein umfangreiches Immobilienvermögen. Gegenstand des vorliegenden Beitrags bilden jene Immobilienfonds, welche direkt in Immobilienwerte investieren. In steuerlicher Hinsicht fristen die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz wie Halbschattengewächse ein Dasein abseits der üblichen Besteuerungsregeln: Der Ertrag aus direktem Grundbesitz und das auf den direkten Grundbesitz entfallende Reinvermögen werden nicht – wie bei den meisten kollektiven Kapitalanlagen – auf Ebene der Anleger besteuert, sondern auf Ebene der kollektiven Kapitalanlage. Der übrige Ertrag sowie das übrige Reinvermögen werden hingegen den Anlegern zugerechnet. Es findet ein Mix aus transparenter und intransparenter Besteuerung Anwendung. Anders als bei den meisten juristischen Personen kann nicht direkt an den «Saldo der Erfolgsrechnung» angeknüpft werden. Grundfesten wie das Massgeblichkeitsprinzip werden infrage gestellt. Im Zusammenspiel mit den KAG-rechtlichen Spezialbestimmungen ergeben sich bei der steuerlichen Gewinnermittlung komplexe Rechtsfragen.